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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 250/13   

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https://dejure.org/2017,64523
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 250/13 (https://dejure.org/2017,64523)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.08.2017 - L 8 SO 250/13 (https://dejure.org/2017,64523)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. August 2017 - L 8 SO 250/13 (https://dejure.org/2017,64523)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 8/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsanspruch des unzuständigen gegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 250/13
    Zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung i.S. von § 98 Abs. 4 SGB XII gehört auch der Maßregelvollzug (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 8/14 R - juris Rn. 15).
  • BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 18/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Antrag auf Erteilung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 250/13
    Die Klage ist als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, 3 SGG) zulässig, wobei die Verpflichtungsklage auf Erteilung einer der Leistungsbewilligung vorgeschalteten Zusicherung (§ 34 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) auf Übernahme künftig anfallender Kosten gerichtet ist (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 24. Februar 2016 - B 8 SO 18/14 R - juris Rn. 11, Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 22/10 R - juris Rn. 19).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 250/13
    Eine von § 73 SGB XII erfasste Bedarfslage kann nur vorliegen, wenn keine anderweitige abschließende Regelung die Leistungsgewährung ausschließt (Senatsurteil vom 29. April 2010 - L 8 SO 77/09 - Böttiger in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 73 Rn. 32; vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 44/08 R - juris Rn. 20).
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Klage -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 250/13
    Die Klage ist als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, 3 SGG) zulässig, wobei die Verpflichtungsklage auf Erteilung einer der Leistungsbewilligung vorgeschalteten Zusicherung (§ 34 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) auf Übernahme künftig anfallender Kosten gerichtet ist (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 24. Februar 2016 - B 8 SO 18/14 R - juris Rn. 11, Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 22/10 R - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 28.02.2017 - 6 C 28.16

    Mittellose Partei; Verhandlung; Naturalpartei; Notwendigkeit; Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 250/13
    Der Vorrang der §§ 114 ff. ZPO betrifft auch die im vorliegenden Verfahren streitigen Reisekosten, weil auch diese von der PKH umfasst sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2017 - 6 C 28/16 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 8 SO 77/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 250/13
    Eine von § 73 SGB XII erfasste Bedarfslage kann nur vorliegen, wenn keine anderweitige abschließende Regelung die Leistungsgewährung ausschließt (Senatsurteil vom 29. April 2010 - L 8 SO 77/09 - Böttiger in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 73 Rn. 32; vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 44/08 R - juris Rn. 20).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2018 - L 8 SO 69/15

    SGB-XII-Leistungen; Untersuchungshaft; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Bei Personen, die sich weiterhin in einer solchen Einrichtung aufhalten, ist für die örtliche Zuständigkeit § 98 Abs. 2 SGB XII entsprechend anzuwenden; die in § 98 Abs. 4 SGB XII ebenfalls vorgesehene entsprechende Anwendung von § 98 Abs. 1 SGB XII bezieht sich auf die Personen, deren Unterbringung bereits geendet hat ("aufgehalten haben"; vgl. Senatsurteile vom 31. August 2017 - L 8 SO 214/13 -, - L 8 SO 249/13 - und - L 8 SO 250/13 - Söhngen in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 98 Rn. 47).
  • BSG, 07.02.2018 - B 8 SO 50/17 BH

    Parallelentscheidung zu BSG - B 8 SO 48/17 BH - v. 07.02.2018

    LSG Niedersachsen-Bremen 31.08.2017 - L 8 SO 250/13.

    Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 31. August 2017 - L 8 SO 250/13 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2017 - L 8 SO 326/17
    Eine von § 73 SGB XII erfasste Bedarfslage kann nur vorliegen, wenn keine anderweitige abschließende Regelung die Leistungsgewährung ausschließt; insoweit gehen die Vorschriften über die Prozesskostenhilfe (PKH; §§ 114 ff. ZPO) als abschließende Regelung vor (vgl. jüngst Senatsurteil vom 31. August 2017 - L 8 SO 250/13 - m.w.N.; Böttiger in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 73 Rn. 32, 35; zur Vorgängerregelung von § 73 SGB XII in § 27 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz: BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1992 - 5 C 111/92).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 8 SO 214/13
    Die Gerichtsbescheide sind Gegenstand der beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen geführten Berufungsverfahren L 8 SO 249/13 und L 8 SO 250/13 gewesen.
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